Beschreibung
Das Verkehrszeichen 357-50 „Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse“ ist ein rechteckiges Verkehrsschild mit blauem Grund. Oberhalb des rot-weißen Sackgassensymbols ist ein weißes Feld mit den Piktogrammen eines Fußgängers und eines Fahrrads in Schwarz integriert.
Bedeutung: Das Richtzeichen 357-50 weist Verkehrsteilnehmende darauf hin, dass in der so gekennzeichneten Straße ein Durchkommen nur für Fußgänger und Radfahrer, nicht aber für sonstige Verkehrsarten möglich ist.
Einsatz: VZ 357-50 steht dort, wo für zu Fuß Gehende und den Radverkehr nicht ohne Weiteres zu erkennen ist, dass für sie in der als Sackgasse gekennzeichneten Straße die Möglichkeit eines Weiterkommens besteht.
VZ 357-50 Sackgasse im Überblick
- kennzeichnet eine Sackgasse mit Durchlass nur für Radfahrer und Fußgänger
- Anbringung nur, wenn Durchfahrt nicht erkennbar
- Einsatz bei fehlender Wendemöglichkeit oder hohem Verkehrsaufkommen









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