Beschreibung
Das Vorschriftzeichen 257-59 „Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKfV)“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) mit rotem Rand, weißer Mitte und dem schwarzen Piktogramm eines Elektrorollers.
Bedeutung: In durch VZ 257-59 gekennzeichneten Bereichen ist die Verkehrsteilnahme mit einem Elektokleinstfahrzeug verboten. Dazu gehören zum Beispiel E-Roller und Segways.
Einsatz: VZ 257-59 erteilt Elektrokleinstfahrzeugen ein Verkehrsverbot. Wie alle Vorschriftszeichen ist auch das Verbotsschild 257-59 gemäß StVO in der Regel dort anzubringen, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.
Besonderheit: Bei einem Verbot für einzelne Verkehrsarten sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen erforderlich. Informationen zu den Gründen, warum Verkehrsverbote ausgesprochen werden können, hält die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b bereit.
VZ 257-59 Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge im Überblick
- verbietet die Verkehrsteilnahme für Elektrokleinstfahrzeuge
- Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt















Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.