Beschreibung
Das Vorschriftzeichen 257-53 „Verbot für Viehtrieb“ ist ein Verbotsschild in runder Form (Ronde) mit rotem Rand. In der Mitte befindet sich die sinnbildliche Darstellung einer Kuh in Schwarz auf weißem Grund.
Bedeutung: Das Zeichen 257-53 kennzeichnet Bereiche, in denen das Treiben von Vieh und sonstigen Weidetieren verboten ist.
Einsatz: VZ 257-53 verbietet den Viehtrieb und steht wie alle Vorschriftszeichen gemäß StVO in der Regel dort, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist. Es kann durch Zusatzzeichen beispielsweise zeitlich eingeschränkt werden.
Besonderheit: Auf diesem Verkehrsschild wird ein Sinnbild aus StVO § 39, Abs. 7 verwendet.
VZ 257-53 Verbot für Viehtrieb im Überblick
- verbietet das Treiben von Vieh und sonstigen Weidetieren
- Aufstellung in der Regel dort, wo oder von wo an das Verbot gilt















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