Beschreibung
Das Vorschriftzeichen 257-50 „Verbot für Mofas“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) mit rotem Rand, weißer Mitte und dem schwarzen Piktogramm eines Mofas.
Bedeutung: In durch VZ 257-50 gekennzeichneten Bereichen ist die Verkehrsteilnahme mit einem Mofa verboten. Als Mofa wird ein einsitziges, motorisiertes Fahrrad bezeichnet, das nicht schneller als 25 km/h fährt.
Einsatz: VZ 257-50 erteilt Mofas ein Verkehrsverbot. Wie alle Vorschriftszeichen ist auch das Verbotsschild 257-50 gemäß StVO in der Regel dort anzubringen, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.
Besonderheit: Bei einem Verbot für einzelne Verkehrsarten sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen erforderlich. Informationen zu den Gründen, warum Verkehrsverbote ausgesprochen werden können, hält die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b bereit.
VZ 257-50 Verbot für Mofas im Überblick
- verbietet die Verkehrsteilnahme für Mofas
- Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt















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