Beschreibung
Das Verkehrszeichen 222-10 „Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei“ ist ein Gebotsschild nach StVO in runder Form (Ronde) mit blauem Grund und einem weißen Pfeil, der nach links unten zeigt.
Bedeutung: An Zeichen 222 müssen Fahrzeugführer der vorgeschriebenen Vorbeifahrt – in diesem Fall links am Hindernis vorbei – folgen.
Einsatz: Das Verkehrsschild 222 wird nur dann eingesetzt, wenn die Entscheidung, auf welcher Seite vorbeizufahren ist, nicht sicher getroffen werden kann. Besteht die Möglichkeit, das Hindernis auf beiden Seiten zu umfahren, entfällt es. Wie alle Vorschriftenzeichen wird VZ 222 gemäß StVO in der Regel dort aufgestellt, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.
Besonderheit: Wenn das Zeichen 222 angewendet wird, sind in der Regel keine weiteren Hinweise auf das zu umfahrende Hindernis notwendig.
VZ 222 Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei im Überblick
- schreibt vor, dass links am Hindernis vorbeigefahren werden muss
- Aufstellung nur, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, auf welcher Seite vorbeizufahren ist
- weitere Verkehrszeichen zum Hindernis sind in der Regel nicht erforderlich















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