Beschreibung
Das Gefahrzeichen 131 „Lichtzeichenanlage“, auch bekannt als „Achtung Ampel“, weist darauf hin, dass in Kürze eine Ampel folgt. Dies bedeutet für die Verkehrsteilnehmer, dass sie langsamer fahren oder auch stehen bleiben müssen.
Innerorts kommt das Verkehrszeichen 131 nur dann zum Einsatz, wenn Fahrer die Lichtsignalanlage nicht rechtzeitig sehen können oder nicht mir ihr rechnen, beispielsweise nach engen Kurven oder bei Inbetriebnahme einer neuen Ampelanlage.
Für die Aufstellung außerhalb geschlossener Ortschaften gilt, dass VZ 131 immer mit einem Verkehrszeichen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit (VZ 274) kombiniert werden muss. Diese beträgt vor Lichtzeichenanlagen 70 km/h.
VZ 131 Lichtzeichenanlage im Überblick
- kündigt eine Lichtzeichenanlage (Ampel) an
- innerorts Aufstellung nur, wenn die Ampel nicht rechtzeitig zu erkennen ist oder nicht vermutet wird
- außerhalb geschlossener Ortschaften Einsatz nur zusammen mit Geschwindigkeitsbeschränkung















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