Beschreibung
Das Gefahrzeichen 121-20 „Einseitig verengte Fahrbahn, Verengung links“ kündigt eine mögliche Gefahrensituation durch eine auf einer Seite – entweder auf der eigenen Seite oder auf der des Gegenverkehrs – schmaler werdende Fahrbahn an. Dies kann beispielsweise an Baustellen, auf Brücken oder bei Unterführungen der Fall sein.
Wie VZ 120 steht jedoch auch VZ 121-20 nur dann, wenn sich die Fahrbahn plötzlich verengt oder wenn die schmale Stelle nicht ausreichend durch horizontale und vertikale Leiteinrichtungen – also Fahrbahnmarkierungen und Warnbaken – gekennzeichnet ist.
Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt das Zeichen 121-20 nur vor Arbeitsstellen zum Einsatz.
VZ 121-20 Einseitig verengte Fahrbahn, Verengung links im Überblick
- informiert über eine einseitige Verengung der Fahrbahn
- steht nur bei plötzlicher Verengung oder nicht ausreichender sonstiger Kennzeichnung
- innerhalb geschlossener Ortschaften nur vor Arbeitsstellen















Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.