Beschreibung
Das Gefahrzeichen 101-52 „Splitt, Schotter“ weist auf Gefahren hin, die von nicht befestigten Straßenbelägen, Steinen, Schotter oder Splitt auf der Fahrbahn ausgehen können. Hier sind Fahrzeuge aufgrund der geringeren Haftung eingeschränkt manövrierbar. Von losem Splitt, der durch die Reifen hochgeschleudert wird, können Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen.
VZ 101-52 wird nur angewendet, wenn Verkehrsteilnehmer unerwartet auf einen vorübergehend beeinträchtigten Straßenabschnitt treffen, zum Beispiel an Baustellen oder bei der Erneuerung des Straßenbelags durch Rollsplitt.
Dieses Verkehrszeichen kommt nur bei besonderen Gefahrenlagen zum Einsatz.
VZ 101-52 Splitt, Schotter im Überblick
- kündigt unbefestigte Straßen, Rollsplitt und Schotter auf der Fahrbahn an
- warnt vor Gefahren durch verminderte Manövrierbarkeit und aufgeschleuderte Steine
- Aufstellung nur bei unerwarteten und zeitweiligen Beeinträchtigungen















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