Beschreibung
Mit dem Gefahrenzeichen 101-15 „Steinschlag, Aufstellung rechts“ werden Verkehrsteilnehmer vor herabfallendem Geröll oder bereits auf der Fahrbahn liegenden Steinen gewarnt.
VZ 101-15 wird nur dort aufgestellt, wo die Gefahr eines Steinschlags, die von an der Straße gelegenen Felspartien ausgeht, tatsächlich besteht. Weitere Voraussetzung für den Einsatz ist, dass die Felswände von der Straße aus nicht zu erkennen sind. Wenn im betreffenden Streckenabschnitt ohnehin, zum Beispiel im Gebirge, mit Steinschlag gerechnet werden muss, ist das Steinschlag-Schild überflüssig.
Befindet sich die gefährdende Felspartie auf der linken Seite der Fahrbahn, sollte das Gefahrenzeichen auf der linken Seite spiegelbildlich wiederholt werden (VZ 101-25).
Dieses Verkehrszeichen kommt nur bei besonderen Gefahrenlagen zum Einsatz.
VZ 101-15 Steinschlag, Aufstellung rechts im Überblick
- warnt vor Geröll, das auf die Fahrbahn fallen oder dort bereits liegen kann
- Einsatz nur bei tatsächlicher Gefahr, wenn betreffende Felspartien schlecht einsehbar sind oder nicht ohnehin vermutet werden können















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