Beschreibung
Das Verkehrszeichen 257-58 „Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen“ gehört zu den Vorschriftzeichen. Das runde Schild (Ronde) mit weißer Mitte und roter Umrandung zeigt einen schwarzen Traktor als Sinnbild.
Bedeutung: Das Zeichen 257-58 verbietet Kraftfahrzeugen (KFZ) und Zügen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h die Verkehrsteilnahme. Gemeint sind hier zum Beispiel Traktoren, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge oder Gespanne aus Traktoren und Anhängern (Züge).
Einsatz: Das Verbotsschild 257-58 wird wie alle Vorschriftszeichen gemäß StVO in der Regel dort angebracht, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.
Besonderheit: Wenn einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, muss dies zuvor angekündigt sowie auf mögliche Umleitungen hingewiesen werden. Informationen zur Begründung eines Verkehrsverbots finden sich in der Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b.
VZ 257-58 Verbot für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen im Überblick
- Verbot der Verkehrsteilnahme für langsam fahrende Traktoren und Gespanne
- Aufstellung in der Regel dort, wo oder von wo an das Verbot gilt















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